Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Auto-Riedel Glomb KG, Elterleiner Str. 13-15, 08340 Schwarzenberg (Stand 17.01.2011)
1. Preise
1.1 Alle Preise gelten für Lieferungen ab Schwarzenberg einschließlich Verpackung, soweit dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Alle Preisangaben erfolgen vorbehaltlich etwaiger Änderungen oder Irrtümer.
1.2 Für Sonderbeschaffungen werden anteilmäßig Frachtkosten berechnet.
2. Zahlungsbedingungen
2.1 Erteilte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Davon abweichend können individuell auch andere Zahlungsbedingungen vereinbart werden. Diese bedürfen der Schriftform.
2.2 Kommt der Käufer nach der ersten Zahlungserinnerung oder Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, berechnet der Verkäufer für jede weitere Mahnung 6,00 Euro Mahngebühren
2.3 Die gesamten Forderungen werden sofort fällig, wenn der Käufer aus von ihm zu vertretenden Gründen die Zahlungsbedingungen nicht einhält.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Verbindlichkeiten Eigentum des Verkäufers.
3.2 Der Verkäufer behält sich den Rückgriff auf bereits bezahlte Ware für den Fall vor, daß weitere durchgeführte Warenlieferungen trotz Fristsetzung durch den Käufer nicht bezahlt werden.
4. Gewährleistung
4.1 Der Käufer ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt der Ware diese auf Mängel und Schäden zu untersuchen.
4.2 Der Käufer ist weiterhin verpflichtet, festgestellte Mängel und Schäden spätestens 14Tage nach Übergabe der Ware gegenüber dem Verkäufer schriftlich zu rügen. Transportschäden sind unverzüglich nach Entgegennahme der Ware, spätestens aber 3 Tage nach Erhalt gegenüber dem Verkäufer als auch gegebenenfalls gegenüber dem Überbringer schriftlich zu rügen.
4.3 Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen.
4.4 Der Verkäufer kann, statt nachzubessern, eine Ersatzsache liefern.
4.5 Weitergehende Rechte gegen fehlerhafte Lieferungen sind außer im Falle des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften ausgeschlossen.
4.6 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Berechtigung von Gewährleistungsansprüchen durch den Hersteller prüfen zu lassen.
4.7 Gewährleistungsansprüche sind von vornherein ausgeschlossen, wenn • die gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde • natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder auf einen Unfall zurückzuführen sind • handelsübliche Abweichungen von der Norm der gelieferten Ware vorliegen • die Einbauvorschriften nicht genau beachtet worden sind
4.8 Gewährleistungsansprüche verjähren 24 Monate nach der Übergabe der Ware.
5. Retouren
5.1 Retouren, d.h. Rücksendungen von Waren an den Verkäufer zum Zweck der Reklamation sind grundsätzlich nur berechtigt, wenn sie vorher mit dem Verkäufer abgesprochen sind.
5.2 Retouren ist ein Retourenschein beizufügen, der den Grund der Reklamation, die Anzahl der reklamierten Artikel, die Artikelnummern und die Lieferschein- oder Rechnungsnummer enthält.
5.3 Retouren wegen Falschlieferung werden nach Prüfung ohne Preisabzug gutgeschrieben.
5.4 Retouren wegen Mängeln werden entsprechend des Punktes 4 der allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.
5.5 Unberechtigte und nicht abgesprochene Retouren werden nicht gutgeschrieben und dem Absender unfrei zur Verfügung gestellt.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
6.1 Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen ist Schwarzenberg.
6.2 Der gleich Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt sind. 7. Vertragsveränderungen
7.1 Zusätzliche oder abweichende Veränderungen bedürfen der Schriftform und werden nur dann Bestandteil des Vertrages.
7.2 Mündliche Absprachen mit den Mitarbeitern bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
8. Sonstiges Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirklichkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
An der Stelle der unwirksamen Bestimmungen gilt dann eine wirksame, die dem mit der unwirksamen wirtschaftlich Gewollten so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.